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BRANDSCHUTZ PARTNER

EXISTENZ
FIRMEN
FRANCHISE
GRÜNDUNG
PARTNERS
SYSTEM

Wer mit dem Gedanken spielt, sich im Brandschutz selbstständig zu machen oder bereits neben- oder hauptberuflich in diesem Bereich tätig ist, sollte das Brandschutz Partner-Franchisesystem auf jeden Fall in Betracht ziehen, denn unsere spezielle Form des Franchisings bietet viele Vorteile, ohne Kapital zu binden oder Kredite aufzunehmen.

Unsere Vorteile im Detail:

  • Das bestehende Franchisekonzept ermöglicht einen schnellen Markteintritt
  • Die Geschäftsidee ist bereits erprobt und minimiert damit das Gründungsrisiko
  • Der Systemgeber bietet bereits ausgereifte Dienstleistungen und Produkte an
  • Das Franchisesystem bietet in der Regel Sonderkonditionen und Einkaufsvorteile, von denen alle Franchisenehmer profitieren
  • Der Franchisenehmer kann sich vor Ort auf seine Kernkompetenz, den Kundenkontakt, konzentrieren
  • Der Franchisegeber kümmert sich um die Weiterentwicklung, das Marketing oder auch das Controlling
  • Seine Kunden bleiben seine Kunden
  • Alle Franchiseleistungen sind auch als White Label erhältlich
  • Keine Einstiegsgebühr

Brandschutz Partner ist Ihr Backoffice in Sachen Brandschutz. Ihr Kunde fragt Leistungen nach, die Sie aus den unterschiedlichsten Gründen nicht anbieten können oder wollen. Sei es aus fachlichen oder Kapazitätsgründen. Wir unterstützen Sie mit Kompetenz und Engagement.

Werden Sie Partner von Brandschutz Partner Franchise und erweitern Sie Ihr Leistungsspektrum ohne große Investitionen. Mit uns müssen Sie in Zukunft keine Aufträge mehr ablehnen und verlieren keine Kunden mehr.

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BRANDSCHUTZ PARTNER

LEISTUNGEN

Für unsere Partner erbringen wir folgende Dienstleistungen auch als White Label:

  • Brandschutzordnungen nach DIN 14096
  • Brandschutzplanungen; alle Leistungen nach AHO, Heft 17 „Leistungen für den Brandschutz“
  • Brandschutzkonzepte nach VDI 3819-4
  • Feuerwehrpläne nach DIN 14095
  • Flucht- und Rettungspläne nach ASR A2.3 oder DIN ISO 23601
  • Löschmittelberechnungen nach ASR A2.2
  • u. s. w.

Darüber hinaus profitieren Sie von unseren günstigen Einkaufskonditionen für:

  • Alarmanlagen
  • DIN-Normen
  • Feuerlöscher und Zubehör
  • Rauchmelder
  • Richtlinien
  • Sicherheitskennzeichnung
  • Versicherungen
  • u. v. m.

Darüber hinaus haben alle Brandschutz Partner Franchisenehmer die Möglichkeit, über unseren Vertragsanwalt eine kostenlose Erstberatung in allen Rechtsfragen zu erhalten. Brandschutz Partner schützt Sie auch vor Abmahnungen und das ohne zusätzliche Kosten. Unser Vertragsanwalt unterstützt unsere Partner auch in allen rechtlichen Fragen rund um das Forderungsmanagement.

KOSTEN

Übliche Gebühren wie z. B:

  • Eintrittsgebühr: Sie fällt einmalig bei Eintritt in das Franchisesystem an
  • Laufende Franchisegebühren: Diese sind fortlaufend, meist monatlich zu entrichten
  • Werbegebühren: Diese ebenfalls laufenden Gebühren werden vom Franchisegeber zweckgebunden für zentrale Werbemaßnahmen verwendet
  • Verdeckte Gebühren: Diese können den Gewinn des Franchisenehmers schmälern, obwohl sie nicht direkt als Franchisegebühr ausgewiesen werden

Diese erheben sie nicht.

Sie zahlen nur für unsere reinen Dienstleistungen oder Warenlieferungen gem. unserem jeweiligen Angebot.

Lediglich wenn Sie unsere Marke Brandschutz Partner nutzen möchten und unserem Werbepool beitreten, fällt eine geringe Werbegebühr an. Wie hoch diese jedes Jahr ist, ist unterschiedlich und hängt von den jeweils geschalteten Werbeaktionen ab. Bitte erfragen Sie daher den aktuellen Jahresbeitrag über unser Kontaktformular.

FRAGEN?
RUFEN SIE UNS AN!

Beratung
0209 97009991

(Ortstarif)

WhatsApp
0176 47508899

(WhatsApp Nachrichten sind in der Regel kostenlos, es können jedoch Gebühren für die Datenübertragung anfallen.)

GEBIETSSCHUTZ

Gebietsschutz ist für uns eine Selbstverständlichkeit. In unserer gemeinsamen Vereinbarung verpflichtet sich brandschutz.partners gegenüber seinen Partnern, in jeder Stadt nur einen Partner aufzunehmen, d.h. keine weiteren Franchiseverträge mit anderen Franchisepartnern abzuschließen. Auch dürfen in dem einmal festgelegten Schutzgebiet keine weiteren Eigenbetriebe oder Filialen des Franchisegebers eröffnet werden. Mit dem von beiden Seiten unterzeichneten Gebietsschutzvertrag erhält der Franchise-Partner ein zeitlich befristetes Exklusivrecht für ein bestimmtes Gebiet. Der Gebietsschutz beinhaltet auch einen Kunden- bzw. Käuferschutz.

Brandschutz Partner
Telefon: 0209 97009991

Herzogstr. 61
45881 Gelsenkirchen
Deutschland
NRW

BERLIN (Backoffice)
Telefon: 030 12085790

Stromstr. 11-17
10551 Berlin
Deutschland
Berlin

HERNE (Firmensitz)
Telefon: 02323 3769000

An der Kreuzkirche 17-19
44623 Herne
Deutschland
NRW

Geschäftszeiten: Montags – Freitags 10:00 – 22:00 Uhr | Besprechungs- und Vertretertermine nur auf vorheriger, telefonischer Vereinbarung.